KVG-BEITRÄGE AN BRILLENGLÄSERN UND KONTAKTLINSEN

Pflichtleistungen der Krankenkasse im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung

Im Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Beiträge an Brillengläser oder Kontaktlinsen für Personen bis 18 Jahre sowie für medizinisch bedingte Fälle vorgesehen. Die allgemeinen Beiträge sind per 1.1.2011 gestrichen worden; die Beiträge an Kinder und Jugendliche wurden auf 1. Juli 2012 auf der Mittel- und Geräteliste (MiGel) wieder eingeführt.

Regelungen gültig seit 1.1.2015:


Brillengläser/Kontaktlinsen* (MiGel Pos.-Nr. 25.01.01.00.1)
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
pro Jahr: CHF 180.-

Bedingung: 1 augenärztliches Rezept pro Jahr. Eventuelle unterjährliche Folgeanpassungen können durch einen Augenoptiker/eine Augenoptikerin erfolgen.

Spezialfälle für Brillengläser, Kontaktlinsen* oder Schutzgläser (MiGel Pos. 25.02.01.00.1L)
Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamenteneinnahme. Status nach Operation (z.B. Ka-tarakt, Glaukom, Amotio retinae).
pro Seite, einmal pro Jahr: CHF 180.-

Bedingung: ärztlich verordnet

Spezialfälle für Kontaktlinsen* I (MiGel Positions-Nr. 25.02.02.00.1L)
Bei Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille; bei Myopie ab -8,0 Dioptrien; bei Hyperopie ab +6,0 Dioptrien; bei Anisometropie ab 3,0 Dioptrien, falls Beschwerden.
pro Seite, alle 2 Jahre: CHF 270.-

Bedingung: ärztlich verordnet

Spezialfälle für Kontaktlinsen* II (MiGel Positions-Nr. 25.02.03.00.1L)
Bei irregulärem Astigmatismus; bei Keratokonus; bei Hornhauterkrankung oder Verletzungen; bei Status nach Hornhaut-Operation; bei Iris-Defekten. pro Seite, ohne zeitliche Beschränkung: CHF 630.-

Bedingung: ärztlich verordnet

* inklusive Anpassung durch Augenoptiker/in

 

Zu beachten: Sehhilfenbeiträge werden wie andere Versicherungsleistungen behandelt. Neben dem gesetzlichen Selbstbehalt von 10% ist auch die Abgeltung der individuellen Franchise zu berücksichtigen.

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